Erklärung zur Barrierefreiheit
Im Rahmen unserer freiwilligen Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistungen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
3S Schrader GmbH
Zuckerfabrik 5
31162 Bad Salzdetfurth
Niedersachsen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Herstellung und Vertrieb von Produkten der Raumausstattung wie Sonnenschutzanlagen und Vorhang-Schienen.
Erläuterung zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website https://3s-schrader.de bieten wir folgende Dienstleistungen an: Download von Montageanleitungen, Partner werden sowie Online-Bewerbungen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgestz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Barrierefreiheitserklärung: 18.11.2025
Datum der letzten Überprüfung hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 18.11.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf mit dem WAVE web accessibility evaluation tool sowie Google Lighthouse durchgeführten Tests.
Feedbackmöglichkeiten und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel hinsichtlich des barrierefreien Zugriffs auf die Inhalte unserer Website aufgefallen sind oder Sie diesbezüglich Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:
info@3s-schrader.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte nach der Kontaktaufnahme mit uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wenden. Die Schlichtungsstelle NBGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle
Ein direkter Kontakt mit der Schlichtungsstelle NBGG ist unter schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de möglich.
