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ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)
I. Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich und für alle vertraglich vereinbarten Leistungen. Diese AGB gelten auch, wenn wir Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos erbringen. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB gelten nicht für Verbraucher.
2. Der Auftraggeber erkennt mit der Entgegennahme eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Erteilung eines Auftrages oder der Entgegennahme einer Leistung an, dass ausschließlich diese AGB für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten. Die einmal vereinbarten AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart. Ein Schweigen unsererseits auf anderslautende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist nicht als Einverständnis mit diesen Bedingungen anzusehen. Anderslautenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen von Auftraggebern wird widersprochen.
3. Aufträge werden erst bei schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, um Gültigkeit zu erlangen. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Vereinbarungen wirksam, wenn sie Individualvereinbarungen gemäß § 305b BGB darstellen. Sollte ein Teil der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht beeinträchtigt.
4. Die Begriffe in diesen AGB sind wie folgt definiert: „Wir/Auftragnehmer/Lieferant“ bezeichnet unser Unternehmen. „Parteien“ bezeichnet die am Vertrag beteiligten Auftraggeber und Auftragnehmer. „Höhere Gewalt“ bedeutet jedweden Grund, der die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unmöglich macht und der aus Umständen entsteht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Handlungen von Regierungen, terroristische Angriffe, Streiks, Brände, Explosionen oder Überschwemmungen. „Bestellung“ bedeutet jedes Angebot an uns für die Erbringung von Dienstleistungen oder den Kauf von Waren. „Auftraggeber/Kunde/Käufer“ bedeutet der Besteller der Waren. „Waren“ sind die von uns versandten/verkauften Wirtschaftsgüter.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. An schriftliche Angebote unsererseits sind wir 2 Wochen ab Angebotsabgabe gebunden. Dabei zählt das Datum des Zugangs des von uns erstellten Angebotes. Bestellungen des Auftraggebers ohne vorheriges annahmefähiges Angebot an uns können wir innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Bestellung annehmen. Die Annahme erfolgt grundsätzlich durch eine Auftragsbestätigung. Erfolgt eine Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung, gilt dies ebenfalls als Annahme des Angebotes.
2. Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler sind nicht befugt, abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären, die von unserer schriftlichen Auftragsbestätigung abweichen. Nebenabreden bzw. Änderungen durch Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler bedürfen für ihre Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Wir weisen darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Zuganges unserer Auftragsbestätigung der Auftrag gleichzeitig an unsere Produktion versandt wird, die unverzüglich mit der Produktion beginnt. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss führen zu Mehrkosten, gegebenenfalls sogar zu Ausschussware. Sollten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen und werden ihm unverzüglich mitgeteilt und zusätzlich in Rechnung gestellt.
III. Preise und Zahlungen
1. Angebote nebst Produktbeschreibungen erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Bei Kostenänderung werden die am Liefertage gültigen Preise berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Preise verstehen sich in Euro und sind freibleibend.
2. Die Artikel werden nach der jeweils gültigen Bruttoverkaufspreisliste inkl. MwSt. (Ausnahme: individuell vereinbarte Nettopreise) berechnet. Diese dienen als unverbindliche Verkaufshilfe für den Käufer. Die Fakturierung erfolgt zu den Bruttopreisen abzüglich Fachhandelsrabatt und MwSt-Entlastung, auf den sich ergebenden Nettopreis wird die zu dem Zeitpunkt gültige MwSt. zugerechnet. Rechnungen können unsererseits per Post, per E-Mail oder durch Hinterlegung in einem persönlichen Postfach an den Kunden übermittelt werden.
3. Zahlungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug in bar oder auf unsere Bankkonten zu leisten. Ist von uns ein Skontoabzug angeboten worden, wird dieser nur akzeptiert, wenn alle Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen erfüllt sind. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese unserem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Wechselzahlungen sind vorher zu vereinbaren, ein Skontoabzug ist dabei ausgeschlossen.
4. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden alle sonstigen Forderungen (Ratenzahlungen, Stundungen, etc.) sofort fällig, soweit der Vertragspartner den Verzug zu verschulden hat. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zielüberschreitungen kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Verzugszinsen, Wechsel- und Diskontspesen sind sofort zu zahlen und gehen zu Lasten des Schuldners.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Rechte des Auftraggebers zur Zurückbehaltung der Zahlung bzw. Erhebung von Einreden werden ausgeschlossen, es sei denn, dass wir aus demselben Vertragsverhältnis entspringende Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Auftraggebers wesentlich verletzen und keine angemessene Absicherung der Leistungsverpflichtung anbieten. Der Ausschluss gilt nicht für Ansprüche, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zahlungen werden grundsätzlich zunächst mit den ältesten Schulden verrechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
IV. Lieferung
1. Lieferungen erfolgen kurzfristig, soweit das Rohmaterial vorhanden ist und keine Hindernisse bei der Fertigung auftreten, deren Behebung nicht möglich ist. Genannte Lieferzeiten sind als annähernd und unverbindlich anzusehen, feste Liefertermine bedürfen der Schriftform.
2. Für verspätete oder unterbliebene Lieferungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen oder sonstiger außerhalb unseres Einflussbereiches liegender Umstände haften wir nicht. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
3. Bei einem von uns zu vertretenden Lieferverzug hat der Käufer nach Gewähren einer angemessenen Nachfrist Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1 % für jede vollendete Woche, höchstens jedoch 5 % des Nettowarenwertes der vom Verzug betroffenen Ware, sofern der Verzug sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Wir können von unserer Lieferverpflichtung zurücktreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die eine Lieferung unzumutbar machen oder wenn der Käufer trotz Fälligkeit mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
V. Versand und Gefahrübergang
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn kein Transportweg vorgeschrieben ist, nach bestem Ermessen ohne Verpflichtung für die günstigste Verfrachtung. Der Versand erfolgt per Post, Spedition, Paketdienst oder eigenem LKW. Sperrgutzuschläge trägt der Empfänger. Sonderwünsche, auch Zustellung zu den Kunden des Käufers etc. können nur nach unserem Ermessen und Kostenübernahme durch den Käufer nach Rücksprache durchgeführt werden.
2. Versandverpackungen wie Karton, Wellpappe oder Holzverschläge werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Entsorgungskosten, die beim Empfänger anfallen, sind von diesem zu übernehmen.
3. Bei Transportschäden hat der Empfänger unverzüglich eine Bestandsaufnahme vom Beförderer zu verlangen, damit seine Ersatzansprüche gewahrt bleiben. Bei Transportschäden durch unsere Lieferwagen ist eine Mängelrüge innerhalb drei Tagen nach Warenerhalt vorzubringen. Später eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Durch Annahmeverweigerung entstehende Kosten, wie Fracht, Lager, Verderb, Schwund, etc. gehen zu Lasten des Empfängers.
4. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben oder sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt wird.
VI. Gewährleistung und Haftung
1. Wir übernehmen für alle unsere Erzeugnisse eine zweijährige Garantie, wenn das Produkt fachgerecht montiert worden ist, es nicht willkürlich beschädigt und ausschließlich unser Zubehör verwandt wurde. Eine Verwendung von fremdem Zubehör schließt jeglichen Garantieanspruch aus. Für Teile, die nicht aus der eigenen Produktion stammen, übernehmen wir die Gewähr nach der vom Vorlieferanten gegebenen Gewährleistung.
2. Äußerlich erkennbare Mängel können nur innerhalb einer Woche nach Warenerhalt und vor Weiterveräußerung geltend gemacht werden. Beanstandungen werden von uns geprüft, wenn die Ware kostenfrei an uns zurückgesandt oder zur Abholung bereitgehalten wird. Unverlangt eingesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigten Reklamationen behalten wir uns die kostengünstigste Mängelbeseitigung vor, sei es durch Nachbesserung, Neufertigung oder Kaufpreisminderung. Ansprüche, die über den Rechnungswert des beanstandeten Artikels hinausgehen, können nicht anerkannt werden.
3. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und können nicht abgetreten werden. Folgeschäden werden von der Garantieleistung ausgeschlossen, sowie Mängel oder Schäden, die durch höhere Gewalt, atmosphärische Einflüsse oder nicht fachgerechte Montage durch Dritte entstehen.
4. Unsere Haftung für Schäden ist bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt, sofern nicht Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten betroffen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Technische Verbesserungen und Weiterentwicklungen behalten wir uns vor, diese berechtigen nicht zu Beanstandungen. Farb- und Stoffgleichheit ist nur innerhalb einer Bestellung möglich. Farbliche und stoffliche Veränderungen durch intensive Sonneneinstrahlung sind nicht auszuschließen und daher kein Reklamationsgrund.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware beim Auftraggeber. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in einer laufenden Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer. Bei Zahlungen durch Scheck oder Wechsel erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Einlösung durch den Käufer.
2. Die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Produkte darf der Käufer nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterverkaufen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Die dem Käufer aus diesen Verkäufen zustehenden Forderungen tritt er zur Sicherheit in Höhe des dem Verkäufer geschuldeten Kaufpreises an diesen ab. Bei Weiterverkäufen auf Kredit ist der Eigentumsvorbehalt an die Kunden weiterzugeben. Der Verkäufer behält sich vor, den Forderungseinzug von den Kunden des Käufers jederzeit selbst zu übernehmen oder die Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. In der Warenrücknahme oder -pfändung liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu informieren, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. Eine Verarbeitung, Verbindung, Umbildung oder ein Einbau der noch in unserem Eigentum stehenden Ware ist dem Auftraggeber nur noch mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten gestattet. Bei einer Verarbeitung mit Waren aus Fremdeigentum erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den gefertigten Waren im Verhältnis des Rechnungswertes seiner gelieferten und der restlichen Ware.
4. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Auftraggeber um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Forderungs-ausfälle des Endkunden beeinträchtigen in keinster Weise den Rechnungsausgleich des Käufers.
VIII. Rücktritt und Stornierung
1. Auftragskürzungen oder Änderungen durch den Käufer sind nur möglich, wenn mit der Produktion noch nicht begonnen wurde und wir diesem Wunsch entsprechen können. Maßanfertigungen können weder umgetauscht noch zurück-genommen werden. Um Missverständnisse und Falschübertragungen auszuschließen, empfehlen wir die schriftliche Bestellung. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Verkäufers.
2. Überzählige und stehengebliebene Waren können nicht zurückgenommen werden. Die Mitarbeiter sind ohne Anweisung zur Entgegennahme von Rückgaben nicht berechtigt.
IX. Gewerbliche Schutzrechte
1. Haben wir nach Zeichnung, Modellen, Mustern, Fotos oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Auftraggebers zu liefern, so steht der Auftraggeber dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten.
2. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage einzustellen. Sollte uns durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.
3. Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt, sonst sind wir berechtigt, sie 3 Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. An Fotos, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Ergebnissen von Datenverarbeitungsvorgängen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen der Vertrags-anbahnung dem Auftraggeber von uns zugänglich gemacht werden, behalten wir uns das Eigentumsrecht, Urheberrecht und die Rechte aus dem Patent- und Gebrauchsmustergesetz vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt und/oder unternehmensfremden Dritten zugänglich gemacht werden.
X. Änderung der AGB
1. Wir sind berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Hierüber werden wir den Auftraggeber unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen schriftlich informieren.
2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Textform widerspricht.
XI. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so werden hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.
3. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.
XII. Sonstige Bestimmungen
1. Soweit in diesen AGB „Schriftform“ oder „schriftlich“ verlangt wird, ist die Textform im Sinne des § 126b BGB gemeint. Erklärungen in Textform sind damit jeweils wirksam.
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis bezüglich Lieferungen und Bezahlungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, falls der Auftraggeber Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt. In jedem Fall können wir den Auftraggeber auch an seinem Sitz verklagen.
3. Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn der Verjährung von Ansprüchen des Auftraggebers bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
Stand: 22.01.2026 | 3S Schrader GmbH
